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Satzung

Förderverein der KGS Eikamp e.V. (Stand : 02.07.2024)


§ 1
Der Verein führt den Namen "Förderverein der Katholischen Grundschule Eikamp e.V.".
Sitz des Vereins ist Odenthal-Eikamp.
Geschäftsjahr ist das Schuljahr (01.08.-31.07.).
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der
Katholischen Grundschule Eikamp. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch
• die ideelle und materielle Unterstützung der Schule
• die Förderung bedürftiger Schüler
• die Mitwirkung bei Schulveranstaltungen durch praktische, sächliche und finanzielle
Unterstützung
• die Pflege der Verbindung zwischen Eltern, ehemaligen Schülern, Lehrern, Freunden
und Förderern
• den im Einzugsbereich der Schule ansässigen gemeinnützigen Vereinen und
Kindertageseinrichtungen, der katholischen Kirchengemeinde Herrenstrunden/Eikamp, der
kath. Kirchengemeinde Klasmühle, der evangelischen Kirchengemeinde Hebborn-Voiswinkel-
Eikamp und dem Schulträger.
§ 3
Der Verein hat gemeinnützigen Charakter und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bergisch
Gladbach-Bensberg eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 23.12.1953 und im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Aufgaben verwandt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Vereinsmitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Es darf kein Kredit aufgenommen werden.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung des Fördervereins der Katholischen Grundschule Eikamp e.V. Schallemicher Str. 13 51519 Odenthal Seite 2
§ 4
Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person werden.
Der Beitritt erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung, die dem Vorstand zugestellt wird.
Pflichten des Mitgliedes sind, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinsbeitrag zu
leisten und den Vereinszweck nach besten Kräften zu fördern.
Die Mitgliedschaft erlischt
• durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Geschäftsjahres mit vierteljährlicher
Kündigungsfrist bei juristischen oder natürlichen Personen, die kein Kind auf der Schule
haben
• mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung
• durch Ausschluss aus dem Verein
Der Vorstand kann ein Mitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Verstoß gegen die
Beitragspflicht und Zuwiderhandlung gegen die Vereinsinteressen) mit einfacher Mehrheit
ausschließen. Dies ist dem Betroffenen
durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Der Betroffene kann gegen die Entscheidung des
Vorstandes Einspruch bei der Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegen den Verein soweit gesetzlich
möglich.
§ 5
Organe des Vereins sind
• Vorstand
• Mitgliederversammlung
§ 6
Dem Vorstand obliegen die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Ihm gehören als von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählte Mitglieder
• Vorsitzende / r
• stellvertretende/r Vorsitzende/r
• Schriftführer/in
• Kassenführer/ in
• stellvertretende/r Kassenführer/
und die Leitung der Grundschule als Beisitzer mit Stimmrecht an. Der Vorstand ist beschlußfähig,
wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Der Vorstand kann Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuziehen und
Arbeitsausschüsse zur Erfüllung einzelner Aufgaben einsetzen.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des
§ 26 BGB vertreten. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
§ 7
Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen einzuberufen. Auf Antrag von zwei
Vorstandsmitgliedern oder einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen
eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Satzung des Fördervereins der Katholischen Grundschule Eikamp e.V. Schallemicher Str. 13 51519 Odenthal Seite 3
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
• Wahl der Vorstandsmitglieder
• Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
• Entgegennahme des Jahresberichtes, der ordnungsgemäß geprüften
Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
• Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
• Beschlußfassung zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Satzungsänderungen und der Beschluß zur Auflösung des Vereins bedürfen der Stimmenmehrheit
von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder. Sollte eine Satzungsänderung bzw. der Beschluß zur
Auflösung des
Vereins daran scheitern, daß weniger als zwei Drittel der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung
anwesend sind, hat der Vorstand innerhalb einer Frist von sechs Wochen erneut einzuladen. Diese
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder mit einer
Stimmenmehrheit von mindestens zwei Drittel beschlußfähig.Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem
Schriftführer unterzeichnet wird. Diese Niederschrift ist allen Mitgliedern in geeigneter Form zur
Kenntnis zu geben.
§ 8
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, bei Wegfall seines satzungsgemäßen oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke des fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Odenthal, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Katholischen Grundschule Eikamp zu
verwenden hat.
§ 9
Die Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt hauptsächlich, und wenn nicht anders rechtlich
notwendig, per Email um die Verwaltungskosten gering zu halten
§ 10
Diese Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 26.04.1994 beschlossen worden.
Diese geänderte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 24.01.2019 beschlossen worden.
Diese geänderte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 02.07.2024 beschlossen worden.
Für den Vorstandes


Marco Berscheidt - Vorsitzender

Stefanie Köllen - Schriftführerin

Ihr Förderverein der KGS-Eikamp e.V

Wer sind wir?

Wir sind Eltern der KGS Eikamp, die aktiv oder passiv zusammen mit dem Kollegium sowie dem Betreuungsteam, die schulischen und außerschulischen Aktivitäten unserer Grundschule unterstützen.

Wie kann ich helfen?

AKTIV

  • finanzielle Unterstützung durch den Mitgliedbeitrag

  • selbst aktiv mitwirken bei Veranstaltungen, z.B. Verkauf von Kaffee und Kuchen

  • Mitorganisation von Festen, z.B. Sommerfest, Sankt-Martinsumzug...

PASSIV

  • zahlendes Mitglied des Fördervereins, welches den festgelegten, jährlichen Betrag zahlt

Was wird mit den Geldern gemacht?

  • Ausflüge für die gesamte Schule

  • Erweiterung der Schulbibliothek

  • Anschaffung von Lern- und Spielmaterial

  • Zirkusprojekt

  • Durchführung verschiedener Festivitäten

  • und Vieles mehr...

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KONTAKT

Tel. 02207 / 9665-0

kgs-eikamp@odenthal.de

www.kgs-eikamp.de

Schallemicher Str. 13
51519 Odenthal

 

SEKRETARIAT

Mirjam Brenger
Dienstag & Donnerstag

von 08:00 bis 13:00 Uhr

BANKVERBINDUNGEN FÖRDERVEREIN

 

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Kreissparkasse Köln | IBAN: DE88 3705 0299 0380 5511 69 | BIC: COKSDE33XXX

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