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Satzung

Förderverein der KGS-Eikamp e.V. (Stand: 09.12.2021)

§ 1

Der Verein führt den Namen "Förderverein der Katholischen Grundschule Eikamp e.V.".

Sitz des Vereins ist Odenthal-Eikamp.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Katholischen Grundschule Eikamp. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die ideelle und materielle Unterstützung der Schule

  • die Förderung bedürftiger Schüler

  • die Mitwirkung bei Schulveranstaltungen durch praktische, sächliche und finanzielle
    Unterstützung

  • die Pflege der Verbindung zwischen Eltern, ehemaligen Schülern, Lehrern, Freunden
    und Förderern

  • den im Einzugsbereich der Schule ansässigen gemeinnützigen Vereinen und Kindertageseinrichtungen, der katholischen Kirchengemeinde Herrenstrunden/Eikamp, der kath. Kirchengemeinde Klasmühle, der evangelischen Kirchengemeinde Hebborn-Voiswinkel-Eikamp und dem Schulträger.

§ 3

Der Verein hat gemeinnützigen Charakter und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach-Bensberg eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 23.12.1953 und im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Aufgaben verwandt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Es darf kein Kredit aufgenommen werden.

Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4

Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person werden.

Der Beitritt erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung, die dem Vorstand zugestellt wird.

Pflichten des Mitgliedes sind, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinsbeitrag zu leisten und den Vereinszweck nach besten Kräften zu fördern.

Die Mitgliedschaft erlischt

  • Wenn das Kind die Schule verlässt. Auf besonderen Wunsch kann diese bis auf Widerruf weitergeführt werden

  • durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Geschäftsjahres mit vierteljährlicher Kündigungsfrist bei juristischen oder natürlichen Personen, die kein Kind auf der Schule haben

  • mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung

  • durch Ausschluss aus dem Verein

Der Vorstand kann ein Mitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Verstoß gegen die Beitragspflicht und Zuwiderhandlung gegen die Vereinsinteressen) mit einfacher Mehrheit ausschließen. Dies ist dem Betroffenen

durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Der Betroffene kann gegen die Entscheidung des Vorstandes Einspruch bei der Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegen den Verein soweit gesetzlich möglich.

§ 5

Organe des Vereins sind

  • Vorstand

  • Mitgliederversammlung

§ 6

Dem Vorstand obliegen die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Ihm gehören als von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählte Mitglieder

  • Vorsitzende / r

  • stellvertretende/r Vorsitzende/r

  • Schriftführer/in

  • Kassenführer/ in

  • stellvertretende/r Kassenführer/

und die Leitung der Grundschule als Beisitzer mit Stimmrecht an. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand kann Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuziehen und Arbeitsausschüsse zur Erfüllung einzelner Aufgaben einsetzen.

Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des
§ 26 BGB vertreten. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.

§ 7

Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen einzuberufen. Auf Antrag von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Drittel der Mitglieder hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

  • Wahl der Vorstandsmitglieder

  • Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen

  • Entgegennahme des Jahresberichtes, der ordnungsgemäß geprüften
    Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes

  • Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages

  • Beschlußfassung zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins.

 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Satzungsänderungen und der Beschluß zur Auflösung des Vereins bedürfen der Stimmenmehrheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder. Sollte eine Satzungsänderung bzw. der Beschluß zur Auflösung des

Vereins daran scheitern, daß weniger als zwei Drittel der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung anwesend sind, hat der Vorstand innerhalb einer Frist von sechs Wochen erneut einzuladen. Diese Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Drittel beschlußfähig.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet wird. Diese Niederschrift ist allen Mitgliedern in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.

§ 8

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, bei Wegfall seines satzungsgemäßen Zweckes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Odenthal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Katholischen Grundschule Eikamp zu verwenden hat.

§ 9

Die Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt hauptsächlich, und wenn nicht anders rechtlich notwendig, per Email um die Verwaltungskosten gering zu halten

§ 10

Diese Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 26.04.1994 beschlossen worden.
Diese geänderte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 24.01.2019 beschlossen worden.

Diese geänderte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 09.12.2021 beschlossen worden.

Für den Vorstandes

Frau Tramsen - Vorsitzende

Frau Senkspiel - Schriftführerin


Ihr Förderverein der KGS-Eikamp e.V

Wer sind wir?

Wir sind Eltern der KGS Eikamp, die aktiv oder passiv zusammen mit dem Kollegium sowie dem Betreuungsteam, die schulischen und außerschulischen Aktivitäten unserer Grundschule unterstützen.

Wie kann ich helfen?

AKTIV

  • finanzielle Unterstützung durch den Mitgliedbeitrag

  • selbst aktiv mitwirken bei Veranstaltungen, z.B. Verkauf von Kaffee und Kuchen

  • Mitorganisation von Festen, z.B. Sommerfest, Sankt-Martinsumzug...

PASSIV

  • zahlendes Mitglied des Fördervereins, welches den festgelegten, jährlichen Betrag zahlt

Was wird mit den Geldern gemacht?

  • Ausflüge für die gesamte Schule

  • Erweiterung der Schulbibliothek

  • Anschaffung von Lern- und Spielmaterial

  • Zirkusprojekt

  • Durchführung verschiedener Festivitäten

  • und Vieles mehr...

BANKVERBINDUNGEN

 

VR-Bank Bergisch Gladbach e.G. | IBAN: DE88 3706 2600 3111 7790 14 | BIC: GENODED1PAF

Kreissparkasse Köln | IBAN: DE88 3705 0299 0380 5511 69 | BIC: COKSDE33XXX

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